

Über uns
Die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München, kurz UBPM, ist Ansprechpartner
für Beschwerden aus dem gesamten psychiatrischen Umfeld
Beschwerden können ihren Ausgang nehmen in allen Bereichen der stationären und
ambulanten psychiatrischen Versorgung, sowie bei Vorkommnissen bei gesetzlichen
Betreuungsverhältnissen, Konflikten mit Behörden und aus Erfahrungen in betreuten
Wohnformen.
Wir sind tätig für psychiatrieerfahrene Menschen und für Angehörige psychisch erkrankter Menschen.
Das Tätigkeitsfeld der UBPM umfasst die Landeshauptstadt München, Landkreise München, Dachau und FFB.
Seit 2004 ist die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München eine Gemeinschaftsinitiative der MÜPE und der ApK München.
Warum es uns gibt und wer wir sind?
Können Sie mir helfen, …
… mein psychiatrisches Gutachten stimmt vorne und hinten nicht?
… ich wurde viel zu lange fixiert?
… man hat mich nicht zur Toilette gelassen?
… der Betreuer steckt mich in ein Heim, weit ab von München?
oder
… wir werden als mitbetroffene Angehörige als Querulanten bezeichnet!
… unser kranker Angehöriger bekommt nicht die Hilfe, die er braucht, man lässt uns allein.
Solche und ähnliche Anrufe erreichen uns.
Gleichberechtigt und gleichermaßen verantwortlich üben die MüPE und die ApK die
Trägerschaft der UBPM aus. Wir handeln gemeinsam und vollständig unabhängig. Die
Tätigkeit der UBPM wird unterstützt durch die LH München und das Land Bayern.
In der Bearbeitung einzelner Beschwerden beziehen wir in der Psychiatrie und im
Psychiatrierecht professionell Tätige ein, als Teammitglieder oder Berater. Von dieser
Arbeitsweise sind wir überzeugt. Eine Abhängigkeit dieser Profis von Einrichtungen, gegen die sich Beschwerden richten können, schließen wir generell aus. Wir arbeiten ehrenamtlich. Wir sind eine Organisation der Selbsthilfe.
Welche Beschwerden können wir vertreten?
Unser Rat und/oder unsere Hilfe wird von Menschen beansprucht,
- die sich in ihrer Würde verletzt fühlen,
- die in ihrem Willen übergangen wurden
oder - die sich in der Behandlung unter Druck gesetzt sehen.
Beschwerden können ihren Ausgang nehmen in allen Bereichen der stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung, sowie bei Vorkommnissen in der gesetzlicher Betreuung und aus Konflikten mit Behörden. Hinzu kommen Beschwerden aus gesetzlichen Betreuungsverhältnissen und aus Erfahrungen in betreuten Wohnformen.
Wie arbeitet die UBPM?
Wir beschäftigen uns mit jeder vorgetragenen Beschwerde.
Wir handeln nur in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeführer.
Wir entscheiden gemeinsam, ob wir die Beschwerde vertreten werden.
Wir sprechen immer mit allen Beteiligten – das ist unsere Legitimation.
Unser Ziel ist die Konfliktlösung und die Schaffung von Abhilfe, dort wo konkrete
Maßnahmen das Ziel sind.
Wir wollen denjenigen Menschen helfen, die nicht die Kraft haben und nicht über die Mittel und Kenntnisse verfügen, sich gegenüber Unrecht und Beeinträchtigung zur Wehr zu setzen.
Wir können jedoch nicht in jedem Beschwerdefall helfen. Juristische Vertretung übernehmen wir nicht.